Wahrung der Betroffenenrechte
Es besteht ein Konzept, welches die Wahrung der Rechte der Betroffenen (Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, Datentransfer, Widerrufe & Widersprüche) innerhalb der gesetzlichen Fristen gewährleistet. Es umfasst Formulare, Anleitungen und eingerichtete Umsetzungsverfahren sowie die Benennung der für die Umsetzung zuständigen Personen. DUSOFFICE bearbeitet Betroffenenanfragen zentral über das DSMS. Anfragen werden identitätsgeprüft, fristüberwacht und dokumentiert. Soweit DUSOFFICE als Auftragsverarbeiter tätig ist, wird der verantwortliche Kunde unverzüglich eingebunden und die Umsetzung erfolgt nach dokumentierter Weisung. Die gesetzliche Monatsfrist sowie erforderliche Informationen, Berichtigungen, Löschungen, Einschränkungen, Widersprüche und Datenübertragungen werden im Verfahren berücksichtigt.
Betriebsinternes Datenschutz-Management
Es besteht ein betriebsinternes Datenschutz-Management, dessen Einhaltung ständig überwacht wird sowie anlassbezogen und mindestens halbjährlich evaluiert wird. Für das Datenschutzmanagement wird die Software DPMS eingesetzt. Das Datenschutzmanagementsystem wird fortlaufend betrieben, mindestens halbjährlich sowie anlassbezogen überprüft und dokumentiert. Zuständigkeiten, Datenschutzvorfälle, Betroffenenrechte, Dienstleisterkontrollen und erforderliche Maßnahmen werden nachvollziehbar im Managementsystem geführt.
Berechtigungsentzug bei Ausscheiden oder Zuständigkeitswechsel
Die an Mitarbeiter ausgegebene Schlüssel, Zugangskarten oder Codes sowie im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten erteilte Berechtigungen, werden nach deren Ausscheiden aus dem Unternehmen, bzw. Wechsel der Zuständigkeiten eingezogen, bzw. entzogen. Konten, Rollen, Schlüssel, Geräte und sonstige Berechtigungen werden bei Ausscheiden, Aufgabenwechsel oder Vertragsende unverzüglich gesperrt, entzogen oder angepasst. Benutzerkonten können durch Administratoren derselben oder einer höheren Ebene innerhalb des jeweiligen Plattform-, Partner- oder Kundenbereichs verwaltet werden. Alle administrativen Kontohandlungen werden protokolliert.
Verpflichtung auf Vertraulichkeit und Datenschutzschulungen
Mitarbeiter werden im Hinblick auf den Datenschutz auf Verschwiegenheit verpflichtet, belehrt und instruiert, als auch auf mögliche Haftungsfolgen hingewiesen. Sofern Mitarbeiter außerhalb betriebsinterner Räumlichkeiten tätig werden oder Privatgeräte für betriebliche Tätigkeiten einsetzen, existieren spezielle Regelungen zum Schutz der Daten in diesen Konstellationen und der Sicherung der Rechte von Auftraggebern einer Auftragsverarbeitung. Alle berechtigten Personen werden vor dem ersten Zugriff auf Vertraulichkeit, Weisungs- und Zweckbindung verpflichtet und rollenbezogen zu Datenschutz, Informationssicherheit, Phishing, sicherer Authentisierung und Vorfallmeldung unterwiesen. Schulungen erfolgen bei Eintritt, Rollen- oder Prozessänderungen sowie mindestens jährlich. Homeoffice ist nur mit geschützten, verwalteten und verschlüsselten Endgeräten zulässig; lokale Kopien und Ausdrucke von Gesprächsdaten sind untersagt.
Aktuelle Software, Virenschutz und Firewalls
Die eingesetzte Software wird stets auf dem aktuell verfügbaren Stand gehalten, ebenso wie Virenscanner und Firewalls. Betriebssysteme, Anwendungen, Virenschutz und Firewalls werden regelmäßig überprüft und auf einem aktuellen Sicherheitsstand gehalten. Der Virenschutz ist umgesetzt. Sicherheitsrelevante Ereignisse und der Schutzstatus werden zentral über Wazuh überwacht; Auffälligkeiten werden nach dem festgelegten Incident-Prozess bearbeitet.
Datenschutz durch Technikgestaltung (Privacy by Design)
Der Schutz von personenbezogenen Daten wird unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere der mit der Verarbeitung verbundenen Risiken für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen berücksichtigt (Art. 25 DSGVO). Datenschutz und Informationssicherheit werden bei Planung, Entwicklung und Änderung von TARIS berücksichtigt. Entwicklungs-, Test- und Produktivumgebung verwenden getrennte Hosting-Umgebungen und Datenbanken. Datenminimierung, datenschutzfreundliche Voreinstellungen, Berechtigungen, Löschregeln, Protokollierung, sichere Schnittstellen sowie Prüf- und Freigabeschritte sind verbindliche Entwicklungsanforderungen.
Reaktion auf Datenschutzverletzungen
Es besteht ein Konzept, das eine unverzügliche und den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Reaktion auf Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten (Prüfung, Dokumentation, Meldung) gewährleistet. Es umfasst Formulare, Anleitungen und eingerichtete Umsetzungsverfahren sowie die Benennung der für die Umsetzung zuständigen Personen. Auffällige protokollierte Zugriffsmuster erzeugen automatisch eine E-Mail mit Protokollen an datenschutz@hallo-it.de. Interne Meldungen werden im DSMS erfasst; weitere Meldewege sind E-Mail und hallo-it.hinweis.digital. Datenschutzbeauftragter und IT-Administrator bearbeiten Vorfälle gemeinsam. Das DSMS unterstützt Risikobewertung, Dokumentation, 72-Stunden-Frist, Kundeninformation sowie erforderliche Meldungen an Aufsichtsbehörden und betroffene Personen. Die Verantwortung verbleibt beim jeweiligen Verantwortlichen.